Fachliche Stellungnahmen

Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit benötigen Sie für Ihren Antrag auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine sog. fachliche Stellungnahme einer qualifizierten Stelle. Wir sind als eine solche qualifizierte Stelle zugelassen. Im Rahmen unseres Gutachtens prüfen wir die uns von Ihnen vorgelegten Plandaten auf Schlüssigkeit und Tragfähigkeit. Können Sie die Plandaten (Umsatz-, Investitions- Kapitalbedarfsplanung etc.) nicht allein erstellen oder sind Sie sich unsicher, alles richtig zu machen, sind wir Ihnen dabei selbstverständlich behilflich.

Ab August 2006 gelten diese Voraussetzungen auch bei der Beantragung des sog. Gründungszuschusses. Auch hierzu benötigen Sie unser Gutachten.

Öffentliche Stellen (IHK etc.) und Banken erstellen - trotz anders lautender Hinweise im Antragsformular - regelmäßig keine fachlichen Stellungnahmen. Plandaten werden dort selbstverständlich keinesfalls erstellt.